- Allgemeines
- Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil
aller Verträge mit bentus Softwareentwicklung, Ziegelberg 2,
07545 Gera (im folgendem bentus Softwareentwicklung genannt). Alle
abgeschlossenen Verträge, gleichgültig in welcher Form dies erfolgt,
sowie Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers
unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen akzeptieren
wir insoweit, als sie nicht unseren Geschäftsbedingungen widersprechen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und von Erklärungen
unsererseits, die zum Abschluss eines Vertrages führen, sind nur
wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
- Sind Leistungen eines Drittanbieters Bestandteil des Vertrages,
begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen
Anbieter. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Derartige Verträge enden
unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen bentus Softwareentwicklung
und dem Kunden und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen
Umfang.
- Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen
- Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Angebote
freibleibend und unverbindlich. Bei über das normale Maß hinausgehenden
Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene
Abschlagszahlungen zu fordern.
- Gerät der Kunde mit Zahlungen im Verzug, so sind wir berechtigt,
den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen
Betrages zu sperren. Weiterhin sind wir berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens
jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen.
- Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie Umstände,
die bentus Softwareentwicklung erst nach Vertragsschluss bekannt werden
und befürchten lassen, dass der Auftraggeber nicht rechtzeitig oder
vollständig zahlen wird bzw. dass aufgrund einer Veränderung seiner
wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung gefährdet ist, berechtigt
uns, sofortige Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Vertrag
ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der
Sicherheit die Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach
Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Zahlungen haben in der Währung
zu erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. Sind bereits
Kosten und Zinsen angefallen, so sind wir berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als
erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
- Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte und von uns
erstellte Grafiken bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum und unterliegen unserem Copyright. Unautorisierter Gebrauch
wird von uns strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen
Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge.
- Datensicherheit und Geheimhaltungspflicht
- Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich
der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns gleich in welcher Form
übermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet, Sicherheitskopien
herzustellen. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde
verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an
uns zu übermitteln.
- Der Kunde wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass
alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses
Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den
Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers
erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst
verwerten.
- bentus Softwareentwicklung ist verpflichtet, alle im Rahmen der
Vertragserfüllung erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen des
Kunden vertraulich zu behandeln.
- Servicebeschreibung und Bezahlung
- Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Vertrag über die Nutzung
unserer Dienstleistung zustande. Dieser wird gemäß unserer geltenden
Preisliste abgerechnet. Preiserhöhungen während der Produktionszeit
sind ausgeschlossen. Der Vertrag ist bis zu 5 Tage nach
Vertragsabschluß von beiden Seiten kündbar. Es gilt das Datum des
Poststempels.
- Wir verpflichten uns, die vereinbarte Dienstleistung mängelfrei zu
erbringen, nicht aber den Erfolg, den sich der Besteller mit der
Dienstleistung verspricht.
- Nach Abnahme der erbrachten Dienstleistung, obliegt dem Besteller der Nachweis der mangelhaften Ausführung.
- Inhalte der Webseiten und anderer Produkte
- Mit Erteilung des Auftrages sichert der Kunde zu KEINE Inhalte zu
veröffentlichen, die öffentlichen Anstoß erregen, Pornographie im Sinne
der Gesetzsprechung (neues Multimedia-Gesetz) enthalten, Inhalte
politisch extremistische Positionen vertreten, Personen verunglimpfen
oder sonst wie gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt bentus
Softwareentwicklung von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei.
Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, dass
wir die Produktion für den Fall sperren können, dass Ansprüche Dritter
auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei
Rechtsinhaber der veröffentlichten Produkte ist. Das gleiche gilt, wenn
Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der
BRD verstoßen. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die
tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Ist dieser
erbracht, wird die Produktion wieder aufgenommen.
- Haftung, Schadenersatzansprüche
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus
positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und
aus unerlaubter Handlung sind gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Der Ausschluss gilt nicht für Fälle der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie einer
Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz. Haftung und daraus
resultierende Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert
begrenzt.
- Bei fristloser Kündigung von Domains und Domainpaketen, resultierend
aus dauerhaften Vertragsverletzungen des Kunden, berechnet bentus
Softwareentwicklung eine Bearbeitungsgebühr von 2,00€ zzgl.
gesetzlicher MwSt. pro Domain. Sollte darüberhinaus eine Datensicherung
vonnöten sein um den aktuelen Datenbestand des Kunden zu sichern wird
eine Bearbeitungsgebühr von 99,00€ zzgl. gestzlicher MwSt. berechnet.
- Urheber- und Reproduktionsrechte
- Bei allen an bentus Softwareentwicklung übergebenen Arbeiten setzen
wir voraus, dass dem Kunden die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte
zustehen. Wir lehnen jede Haftung, die aus der Missachtung solcher
Rechte entstehen könnten ab. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter
ausgestattet sind, setzen wir ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber
das Einverständnis des Urhebers besitzt. Wir sind berechtigt, jedes
fertig gestellte Produkt mit unserem Copyright zu versehen. Somit
dürfen Produkte, die von uns hergestellt wurden, weder vom Kunden noch
von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt
werden, es sei denn, der Auftraggeber holt zuvor die schriftliche
Freigabe von uns ein.
- Für mangelnde fotografische Qualität des gelieferten Filmmaterials
übernehmen wir keinerlei Haftung. Wir sind ausdrücklich ermächtigt,
Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für unsere Werbezwecke zu
verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.
- Domainregistrierung
- bentus Softwareentwicklung wird bei der Beantragung und Zuteilung
des Domainnamens bei einer Organisation zur Domainvergabe lediglich als
Vermittler tätig. Durch die Verträge mit diesen Organisationen wird
ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die Daten zur
Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem
automatisierten Verfahren übermittelt.
- Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung
des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch das jeweilige NIC
bestätigt ist. bentus Softwareentwicklung hat keinen Einfluss auf die
Registrierung der Domainnamen. Jegliche Haftung und Gewährleistung für
die Zuteilung des bestellten Domainnamens seitens bentus
Softwareentwicklung ist ausgeschlossen.
- Suchmaschineneinträge
- Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem
Kunden ausgeführt. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine
wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und beide Vertragspartner ist Gera.
- Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die
Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame bzw.
undurchführbare Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen,
die ihr nach Sinn und Zweck möglichst nahe kommt (Salvatorische
Klausel).
Stand: 01.10.2004
|